Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne und stellen sie!
Bei der Vermietung zahlt die Provision im privaten Bereich immer der Vermieter. Das wurde am 01.06.2015 mit Einführung des Bestellerprinzips gesetzlich geregelt. Die Höhe der Provision ist verhandelbar, liegt üblicherweise aber bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Bei dem Verkauf von Immobilien im privaten Bereich gibt es seit Anfang 2021 (noch) zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit Nummer 1: Der Makler schließt einen Vertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) in welchem geregelt ist, dass jede Partei den gleichen Anteil, also die Hälfte der Maklerprovision zahlt.
Möglichkeit Nummer 2: Der Makler schließt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt damit die gesamte Provision. Man spricht von einer so genannten Innenprovision.
Die Maklerprovision ist nicht festgelegt und kann von jedem Makler individuell festgelegt werden. Es gibt aber übliche Prozentsätze für jede Region, in welchem der Prozentsatz liegen sollte.
Beim Verkauf von Immobilien sind Maklerprovisionen im Bereich von 5,95% bis 7,14% üblich. Hier ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Bei der Vermietung liegt die übliche Maklerprovision bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Also z.B. 2.380 Euro bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro und einem Mehrwertsteuersatz von 19% (2 x 1.000 Euro x 1,19).
Die Maklerprovision ist nicht festgelegt und kann von jedem Makler individuell festgelegt werden. Es gibt aber übliche Prozentsätze für jede Region, in welchem der Prozentsatz liegen sollte.
Beim Verkauf von Immobilien sind Maklerprovisionen im Bereich von 5,95% bis 7,14% üblich. Hier ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Bei der Vermietung liegt die übliche Maklerprovision bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Also z.B. 2.380 Euro bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro und einem Mehrwertsteuersatz von 19% (2 x 1.000 Euro x 1,19).