Häufig gestellte Fragen

FAQ

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne und stellen sie!

Thema: Energieausweis

Ein Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern gesetzlich vorgeschrieben.

Er liefert Mietern, Käufern und Eigentümern von Immobilien Informationen über den energetischen Zustand einer Immobilie.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Daten der Immobilie ermittelt. Anhand der physikalischen Bauweise wird dann ein theoretischer Energiebedarf ermittelt.

Zur Erstellung sind zahlreiche Informationen zur Immobilie notwendig. Z.B. Wandstärke, Dämmung, Zustand des Daches, Fenstergröße, U-Wert von Fenster und Wänden etc.

Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist deutlich aufwändiger und damit teurer als die eines Verbrauchsausweises.

Kritik am Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis ermittelt einen theoretischen Energiebedarf, der von der Realität abweichen kann.

Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Ausweis für Sie der richtige ist oder Sie Unterstützung benötigen, dann rufen Sie uns gerne an. Wir haben zuverlässige Energieberater als Partner, welche die Erstellung von Energieausweisen für uns übernehmen und uns fachlich zur Seite stehen.

Der Verbrauchsausweis ordnet die Immobilie anhand des Energieverbrauchs einer Energieeffizienzklasse zu.

Zur Erstellung des Verbrauchsausweises werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt.

Kritik am Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis basiert lediglich auf den Daten des Verbrauches und ist damit stark nutzerabhängig.

Thema: Maklerprovision

Bei der Vermietung zahlt die Provision im privaten Bereich immer der Vermieter. Das wurde am 01.06.2015 mit Einführung des Bestellerprinzips gesetzlich geregelt. Die Höhe der Provision ist verhandelbar, liegt üblicherweise aber bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Bei dem Verkauf von Immobilien im privaten Bereich gibt es seit Anfang 2021 (noch) zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit Nummer 1: Der Makler schließt einen Vertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) in welchem geregelt ist, dass jede Partei den gleichen Anteil, also die Hälfte der Maklerprovision zahlt.

Möglichkeit Nummer 2: Der Makler schließt nur einen Vertrag mit dem Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt damit die gesamte Provision. Man spricht von einer so genannten Innenprovision.

Die Maklerprovision ist mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig.

Üblicherweise werden die Rechnungen für die Maklerleistungen beim Verkauf aber erst nach dem Geldfluss, also nach Abschluss der Transaktion, versandt.

Die Maklerprovision ist nicht festgelegt und kann von jedem Makler individuell festgelegt werden. Es gibt aber übliche Prozentsätze für jede Region, in welchem der Prozentsatz liegen sollte.

Beim Verkauf von Immobilien sind Maklerprovisionen im Bereich von 5,95% bis 7,14% üblich. Hier ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Bei der Vermietung liegt die übliche Maklerprovision bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Also z.B. 2.380 Euro bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro und einem Mehrwertsteuersatz von 19% (2 x 1.000 Euro x 1,19).

Thema: Wohnflächenberechnung