Die Wohnflächenverordnung (WoFlV):Was Sie wissen müssen
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Berechnung der Wohnfläche von Immobilien in Deutschland. Sie legt bundesweit verbindliche Regeln fest, die von Immobilienmaklern, Architekten, Bauherren und anderen Fachleuten im Immobiliensektor eingehalten werden müssen.
Die WoFlV definiert, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie zu berechnen sind. Dazu gehören unter anderem:
Wohn- und Schlafzimmer
Kinderzimmer
Küchen (zu 100 %)
Bäder (zu 100 %)
Gäste-WCs (zu 100 %)
Dielen und Flure
beheizbare Wintergärten
überdachte Balkone (zu 50 %)
Loggien (zu 50 %)
Dachgeschossräume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern (zu 100 %)
Abstellräume innerhalb der Wohnung (zu 100 %)
Nicht zur Wohnfläche zählen hingegen:
Kellerräume
Treppenhäuser
Technik- und Hobbyräume
Dachböden
Bei der Wohnflächenberechnung müssen klare Richtlinien beachtet werden, um eine einheitliche und gerechte Bewertung sicherzustellen. Die WoFlV legt fest, dass bestimmte Räume und Flächen vollständig oder teilweise in die Wohnfläche einbezogen werden können, abhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung und Ausstattung.
Als erfahrener Immobilienmakler achten wir darauf, dass die Wohnflächenberechnung gemäß den Vorgaben der WoFlV durchgeführt wird. Wir arbeiten eng mit Architekten zusammen, die über das notwendige Fachwissen verfügen, um eine genaue Berechnung sicherzustellen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Wohnflächenverordnung zu erfahren und sicherzustellen, dass Ihre Immobilie richtig bewertet wird.