Am 19.04.2023 wurde ein neues Gebäudeenergiegessetz, die sogenannte Wärmewende, beschlossen. Das sind die wichtigsten Punkte:
- Ab 01.01.2024 soll möglichst jede neue Heizung mit mind. 65% erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden.
- Es gibt Übergangsfristen (z.B. bei irreparablen Schäden) und Ausnahmen (für ältere Eigentümer und Eigentümer mit geringem Einkommen) sowie einen “starken” sozialen Ausgleich.
- Es soll umfangreiche Förderungen geben.
- Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen (Erdgas und Heizöl) betrieben werden.
- „Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird“ sagt Bundesbauministerin Geywitz. „Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passt.“
erneuerbare Energien
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der Haushalte bis 2045 betroffen
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heizen mit Wärmpepumpen und Stromdirektheizungen
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Anzeil installierter Gasheizungen 2021
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