Aufgrund der Corona-Pandemie wurde eine Fristverlängerung für das Baukindergeld beschlossen. Die Verlängerung wird mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2021 wirksam.
Dieser Artikel soll einen Überblick über die Fristen, die Voraussetzungen und die Höhe des Baukindergeldes geben.
Fristen
Die Frist für den Immobilienkauf oder die Baugenehmigung
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags oder der Erhalt der Baugenehmigung für eine Immobilie (Wohnung oder Haus) in Deutschland muss in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 (alte Frist 31.12.2020) erfolgt sein.
Die Antragstellung des Baukindergeldes
Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug (es gilt das Datum der amtlichen Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt) erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2023 (Frist unverändert) bei der KfW eingegangen sein.
Voraussetzungen
- Mindestens ein in Ihrem Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahren, für das Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Zum Stichtag (Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der Erhalt der Baugenehmigung) besitzen Sie keine Wohnimmobilie.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt mit einem Kind maximal 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 15.000 Euro pro Jahr und Kind (siehe Tabelle unten).
- Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen (siehe Einkommenssteuerbescheid) des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Stellen Sie z.B. in 2021 den Antrag bei der KfW auf Baukindergeld, so ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen Ihres Haushaltes (von Ihnen und ggf. von Ihrem Partner) aus den Jahren 2019 und 2018 relevant.
- Einhaltung der Fristen (siehe oben).
Höhe des Baukindergeldes
- Die Höhe des Baukindergeldes liegt bei 1200 Euro pro Jahr und Kind. Das Baukindergeld wird bis zu 10 Jahre gezahlt.
- Die folgende tabellarische Übersicht zeigt beispielhaft die Berechnung von einem bis fünf Kindern.
Anzahl der Kinder | Grenze des Haushaltseinkommens | Baukindergeld pro Jahr | Baukindergeld über 10 Jahre |
---|---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000. Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro | 48.000 Euro |
5 | 150.000 Euro | 6.000 Euro | 60.000 Euro |
… | … | … | … |
(1) In Anlehnung an: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/ (Stand 15.10.2020)
Weitere Informationen
Informationen auf der Website der KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/